Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI Act)
Diese Seite erläutert, wo und wozu KOCH Freiburg GmbH Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzt, und erfüllt die Informationspflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“), insbesondere die ab dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einsatz von KI-Systemen bei KOCH Freiburg GmbH
Wir setzen KI-gestützte Systeme in drei Bereichen ein: - Kundenkommunikation – z. B. unsere telefonische KI-Hotline „BianKI“, die Standardanfragen automatisiert bearbeitet. - Interne Prozessunterstützung – z. B. der Einsatz von KOCHGPT (interne Eigenentwicklung auf Basis von Microsoft Azure) und Claude (Anthropic) durch Mitarbeitende zur Texterstellung, Recherche und Dokumentenanalyse. - Technische Infrastruktur – z. B. unser MCP-Server, der zugelassenen KI-Diensten einen kontrollierten Zugriff auf betriebliche Systeme ermöglicht.
KI-Systeme, die in direktem Kontakt mit Kundinnen und Kunden stehen, kennzeichnen dies gemäß Art. 50 Abs. 1 AI Act zu Beginn der Interaktion – etwa durch einen mündlichen Hinweis zu Beginn eines Telefonats mit BianKI.
Übersicht der eingesetzten KI-Systeme
| KI-System | Anbieter | Zweck / Einsatzbereich | Nutzerkreis | Einstufung nach AI Act | Transparenzmaßnahme |
|---|---|---|---|---|---|
| BianKI (KI-Telefon-Hotline) | ElevenLabs Inc. (Sprach-KI, Conversational AI), Twilio Inc. (Telefonie); Helpcode | Automatisierte Bearbeitung telefonischer Standardanfragen; Identifikation über Rufnummer | Kunden (extern) | Begrenztes Risiko – KISystem mit Direktinteraktion (Art. 50 Abs. 1 AI Act) | Mündlicher Hinweis zu Gesprächsbeginn, dass mit einem KI-System gesprochen wird; siehe Abschnitt „KI-Hotline (BianKI)“ der Datenschutzerklärung |
| KOCHGPT (interne Eigenentwicklung) | Microsoft Azure (Basisinfrastruktur); | Beantwortung von Anfragen, Unterstützung bei Recherche und Texterstellung | Mitarbeitende; ggf. Kundinnen und Kunden | Begrenztes Risiko, sofern Direktinteraktion mit Kundinnen/Kunden erfolgt (Art. 50 Abs. 1 AI Act) | Kennzeichnung als KIgestützter Dienst im jeweiligen Kanal; keine Eingabe sensibler personenbezogener Daten empfohlen |
Kennzeichnung und Informationspflichten
Damit für Sie stets erkennbar ist, wann Sie mit einem KI-System interagieren, setzen wir folgende Maßnahmen um: - Telefonische KI-Hotline (BianKI): Hinweis zu Gesprächsbeginn, dass ein KI-System und keine menschliche Person antwortet. - Chat- und Textassistenten (KOCHGPT): Kenntlichmachung als KI-gestützter Dienst im jeweiligen Kanal. - Veröffentlichte Inhalte: Sofern Texte, Bilder oder sonstige Inhalte mit wesentlicher KI-Unterstützung erstellt und veröffentlicht werden, prüfen wir eine Kennzeichnung entsprechend Art. 50 Abs. 2 und 4 AI Act.
Hinweis: Für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte KI-Systeme gilt hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte (Art. 50 Abs. 2 AI Act) eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, eine Auskunft darüber zu verlangen, in welchem Rahmen KI-Systeme im Zusammenhang mit Ihren Daten eingesetzt werden, und können – etwa bei der KIHotline – eine Weiterleitung an eine menschliche Ansprechperson verlangen. Die allgemeinen Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Bei Fragen zum Einsatz von KI oder zu dieser Seite wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte oder an info@kochfreiburg.de.
Verantwortlicher
**Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen**
KOCH Freiburg GmbH
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